Satzung
Die vollständige Satzung der GGG – Gastgebergemeinschaft Glücksburg e.V.
Satzung zum Download
Die vollständige Satzung steht im Mitgliederbereich als PDF zum Download bereit.
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „GGG-Gastgebergemeinschaft Glücksburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.".
(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Fördestraße 2–4 in 24960 Glücksburg.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Verein hat seinen Sitz in der Fördestraße 2–4 in 24960 Glücksburg.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Bewahrung und Förderung einer ökologisch, kulturell, ökonomisch und sozial nachhaltiger Stadt- und Tourismusentwicklung in Glücksburg, die einen gesteigerten Lebens- und Erlebniswert für Bürger und Touristen im Blick hat.
a. im Bereich ökologische Nachhaltigkeit durch
- Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, der Biodiversität und der Heimatpflege.
- Die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätsstrukturen und von Konzepten zur Besucherlenkung, um sensible Naturräume vor Übernutzung und Zerstörung zu schützen.
- Aufklärungsarbeit über das ökologische Gleichgewicht der Region.
- Entwicklung und Umsetzung eines Zero-Waste-Konzepts für Outdoor-Veranstaltungen.
b. im Bereich kulturelle Vielseitigkeit durch
- Unterstützung und Förderung der kulturellen Vielfalt durch Veranstaltungen mit Musik, gestaltender Kunst, Kulinarik, Bewegung, Historie, Natur u.v.m.
- Die Förderung des traditionellen Brauchtums und kultureller Veranstaltungen.
c. im Bereich ökonomische Nachhaltigkeit durch
- Bereitstellung touristischer Kompetenzen für städtische und politische Gremien.
- Ausrichten öffentlicher Veranstaltungen zu tourismusbezogenen Themen.
d. im Bereich soziale Nachhaltigkeit durch
- Attraktivitätssteigerung für Glücksburg als Wohn- und Arbeitsstandort.
- Pflege der Kooperationen mit lokalen Veranstaltern, Vereinen und touristischen Akteuren.
Die vollständige Satzung mit allen 16 Paragraphen ist im Mitgliederbereich als PDF verfügbar.